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Werkverkehr-Versicherung

Der Verlust oder die Beschädigung von Gütern, die im eigenen Kraftfahrzeug für eigene Zwecke befördert werden, können über die Werkverkehr-Versicherung für Fahrten und Aufenthalte in Europa abgesichert werden. Diese Versicherung ist für gewerbliche Unternehmen, Ingenieure oder Vertreter konzipiert, die Ware, Muster etc. in Kraft-fahrzeugen mitführen.

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (zum Beispiel Heizung und Sanitär, Elektrodienste, Gerüstebauer etc.)

Was ist versichert?

Die Versicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und auf die damit verbundenen Aufenthalte von Gütern der im Versicherungsschein näher bezeichneten Art einschließlich der handelsüblichen Verpackung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Was ist nicht versichert?

Als nicht versichert gelten Umzugsgüter, Kunstgegenstände, Reisegepäck, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, gefasste und ungefasste Edelsteine und Perlen, Taschen- und Armbanduhren, Briefmarken und sonstige Valoren jeder Art.

Zudem sind Schäden ausgeschlossen, die verursacht werden durch Selbstentzündung, Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung sowie durch mangelhafte oder unsachgemäße Verladeweise, Verstöße gegen Zoll- oder sonstige behördliche Vorschriften sowie durch gerichtliche Verfügung oder ihre Vollstreckung, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und Gefahren, Bomben oder andere Kriegswerkzeuge, Kernenergie und Radioaktivität, Aufruhr, Plünderung, politische Gewalthandlungen oder sonstige bürgerliche Unruhen, Streik, Aussperrung, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, ferner Bremsmanöver, Reifenpannen und sonstige Betriebsschäden, soweit sie nicht zu einem Unfall des Fahrzeugs führen.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Eingeschränkte Deckung:

Höhere Gewalt, Unfall des Transportmittels, Brand, Blitzschlag, Explosion und Straßenraub.

Erweiterte Deckung:

Versichert sind Verlust oder Beschädigung wie bei eingeschränkter Deckung sowie Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs mit Ladung durch betriebsfremde Personen. Außerdem ist mitversichert der Diebstahl der ganzen Ladung, wenn das Fahrzeug mit der Ladung gestohlen wird, und Diebstahl durch Einbruch in das Fahrzeug unter folgenden Voraussetzungen:

a) während der Tageszeit (von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen ist und die sonstigen vorhandenen Sicherungen - auch soweit sie nicht besonders vereinbart sind - betätigt wurden.

b) während der Nachtzeit (von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr)
dass das Fahrzeug entweder
- ununterbrochen beaufsichtigt wird oder
- das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage abgestellt ist oder
- das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einer bewachten Sammelgarage (nicht Parkhaus) abgestellt wurde.


 

 

 

 

 

 

 




 

 



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