Werkverkehr-Versicherung
Der
Verlust oder die Beschädigung von Gütern,
die im eigenen Kraftfahrzeug für eigene Zwecke
befördert werden, können über die
Werkverkehr-Versicherung für Fahrten und Aufenthalte
in Europa abgesichert werden. Diese Versicherung
ist für gewerbliche Unternehmen, Ingenieure
oder Vertreter konzipiert, die Ware, Muster etc.
in Kraft-fahrzeugen mitführen.
Für
wen ist die Versicherung geeignet?
Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr
im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG)
betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller
Art (zum Beispiel Heizung und Sanitär, Elektrodienste,
Gerüstebauer etc.)
Was
ist versichert?
Die Versicherung bezieht sich ausschließlich
auf Transporte mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen
und auf die damit verbundenen Aufenthalte von Gütern
der im Versicherungsschein näher bezeichneten
Art einschließlich der handelsüblichen
Verpackung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Was
ist nicht versichert?
Als nicht versichert gelten Umzugsgüter, Kunstgegenstände,
Reisegepäck, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle,
Schmuck, gefasste und ungefasste Edelsteine und
Perlen, Taschen- und Armbanduhren, Briefmarken und
sonstige Valoren jeder Art.
Zudem
sind Schäden ausgeschlossen, die verursacht
werden durch Selbstentzündung, Konstruktions-,
Fabrikations- oder Materialfehler, Fehlen oder Mängel
handelsüblicher Verpackung sowie durch mangelhafte
oder unsachgemäße Verladeweise, Verstöße
gegen Zoll- oder sonstige behördliche Vorschriften
sowie durch gerichtliche Verfügung oder ihre
Vollstreckung, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche
Ereignisse und Gefahren, Bomben oder andere Kriegswerkzeuge,
Kernenergie und Radioaktivität, Aufruhr, Plünderung,
politische Gewalthandlungen oder sonstige bürgerliche
Unruhen, Streik, Aussperrung, Sabotage, Beschlagnahme,
Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand,
ferner Bremsmanöver, Reifenpannen und sonstige
Betriebsschäden, soweit sie nicht zu einem
Unfall des Fahrzeugs führen.
Welche
Schäden sind abgedeckt?
Eingeschränkte Deckung:
Höhere
Gewalt, Unfall des Transportmittels, Brand, Blitzschlag,
Explosion und Straßenraub.
Erweiterte
Deckung:
Versichert
sind Verlust oder Beschädigung wie bei eingeschränkter
Deckung sowie Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs
mit Ladung durch betriebsfremde Personen. Außerdem
ist mitversichert der Diebstahl der ganzen Ladung,
wenn das Fahrzeug mit der Ladung gestohlen wird,
und Diebstahl durch Einbruch in das Fahrzeug unter
folgenden Voraussetzungen:
a) während
der Tageszeit (von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen
ist und die sonstigen vorhandenen Sicherungen -
auch soweit sie nicht besonders vereinbart sind
- betätigt wurden.
b) während
der Nachtzeit (von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr)
dass das Fahrzeug entweder
- ununterbrochen beaufsichtigt wird oder
- das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage abgestellt
ist oder
- das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder
in einer bewachten Sammelgarage (nicht Parkhaus)
abgestellt wurde.
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