Private
Haftpflicht-Versicherung
Laut
Bürgerlichem Gesetzbuch haftet jeder für
verschuldete Drittschäden in unbegrenzter Höhe.
Deshalb sollte in jedem Fall eine Familien-Privathaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden. Kinder sind hier ivdmatisch
mitversichert. Versichert in der Privathaftpflichtversicherung
sind alle Personen- und Sachschäden. Nur auf
besondere Vereinbarung sind Vermögensschäden
mitversichert, die nicht Folge eines Personen- oder
Sachschadens sind.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Gefahren
als:
Privatperson
(§823 BGB), so zum Beispiel als Fahrradfahrer,
Fußgänger, Skifahrer usw.
als
Haushaltungs- und Familienvorstand (Verletzung der
Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder)
Kinder / Haftpflicht
als
Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses
(Verkehrssicherungspflicht, z. B. Räum- und
Streupflicht)
Privathaftpflichtversicherung
/ Eigenheim als Sportler (ausgenommen: diverse Wettkämpfe)
als
Dienstherr von Hausangestellten
als
Tierhalter zahmer Tiere (ausgenommen: Hunde, Pferde,
Rinder usw.)
für Hunde, Pferde usw. gibt es zusätzliche
Haftpflichtversicherungen.
aus
dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen
Kfz oder Arbeitsmaschinen Benzinklausel, Kraftfahrzeuge
mitversicherte / Haftpflicht
Mitversichert
sind Ehegatten, ggf. Lebenspartner und alle unverheirateten,
minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder
bis zum Abschluss der 1. Ausbildung - Studium und
/ oder Lehre - mitversichert Privathaftpflichtversicherung
/ Mitversicherte Kinder
Nicht versichert sind:
Haftpflichtansprüche
von im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen
des Versicherungsnehmers
Schäden
an Sachen, die geborgt, geliehen, gepachtet oder
gemietet wurden. Ausnahme: Schäden an gemieteten
Wohnräumen
Schäden,
die mit der Berufsausübung zu tun haben, auch
mit der nebenberuflichen
Gebrauch
von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen (Benzinklausel,
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung)
Versicherungsfälle,
die vorsätzlich herbeigeführt wurden
Zusätzlich
müssen ggf. folgende Risiken gesondert versichert
werden:
Halten
von Hunden oder Pferden
Surfbretter
und Wassersportfahrzeuge
Heizöltanks
Besitz
von vermieteten Eigentumswohnungen und -Häusern
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