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Private Haftpflicht-Versicherung

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haftet jeder für verschuldete Drittschäden in unbegrenzter Höhe. Deshalb sollte in jedem Fall eine Familien-Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Kinder sind hier ivdmatisch mitversichert. Versichert in der Privathaftpflichtversicherung sind alle Personen- und Sachschäden. Nur auf besondere Vereinbarung sind Vermögensschäden mitversichert, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.


Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Gefahren als:


Privatperson (§823 BGB), so zum Beispiel als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer usw.
als Haushaltungs- und Familienvorstand (Verletzung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder) Kinder / Haftpflicht
als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses (Verkehrssicherungspflicht, z. B. Räum- und Streupflicht)
Privathaftpflichtversicherung / Eigenheim als Sportler (ausgenommen: diverse Wettkämpfe)
als Dienstherr von Hausangestellten
als Tierhalter zahmer Tiere (ausgenommen: Hunde, Pferde, Rinder usw.)
für Hunde, Pferde usw. gibt es zusätzliche Haftpflichtversicherungen.
aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz oder Arbeitsmaschinen Benzinklausel, Kraftfahrzeuge mitversicherte / Haftpflicht

Mitversichert sind Ehegatten, ggf. Lebenspartner und alle unverheirateten, minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder bis zum Abschluss der 1. Ausbildung - Studium und / oder Lehre - mitversichert Privathaftpflichtversicherung / Mitversicherte Kinder

Nicht versichert sind:

Haftpflichtansprüche von im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherungsnehmers
Schäden an Sachen, die geborgt, geliehen, gepachtet oder gemietet wurden. Ausnahme: Schäden an gemieteten Wohnräumen
Schäden, die mit der Berufsausübung zu tun haben, auch mit der nebenberuflichen
Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen (Benzinklausel, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung)
Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden

Zusätzlich müssen ggf. folgende Risiken gesondert versichert werden:

Halten von Hunden oder Pferden
Surfbretter und Wassersportfahrzeuge
Heizöltanks
Besitz von vermieteten Eigentumswohnungen und -Häusern


 

 


 

 

 

 



 

 



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