Betriebshaftplicht-Versicherung:
Es
kann schnell passieren, dass Sie für einen
Schadenfall haften und zur finanziellen Verantwortung
gezogen werden können. Daher gehört eine
Betriebshaftpflichtversicherung zur Existenzabsicherung
Ihrer Vermögens-werte. Bei vielen neuen Geschäftsgründungen
sind die Banken zur Kreditvergabe nur dann bereits,
wenn der Kunde nachweisen kann, dass er hier entsprechend
vorgesorgt hat.
Moralische
Verpflichtung
Nach
der Rechtsprechung hat der Schadenersatz die Funktion
der Wiederherstellung des früheren Zustanden,
damit dem Geschädigten kein Nachteil entsteht.
Dies ist leider nicht immer möglich, vor allem
wenn es sich um dauerhafte Beeinträchtigungen
der Gesundheit oder des Lebens einer geschädigten
Person handelt. Die Zahlung von Schadenersatzleistungen
hat darüber hinaus noch eine Wiedergutmachungsfunktion.
Dies bedeutet, dass eine bleibende Behinderung zwar
nicht mehr zurück genommen werden kann, jedoch
durch die Schadenersatzzahlungen dem Geschädigten
das Leben mit dieser Behinderung erleichtert werden
soll. Wenn Sie für einen solchen schweren Schadenfall
die Verantwortung tragen ist es ein gutes Gefühl
zu Wissen, das neben Ihrer eigenen Absicherung auch
der Geschädigte nicht mit leeren Händen
dasteht. Dies gilt vor allem dann, wenn Ihnen der
Geschädigte und dessen Familie persönlich
bekannt sind, da es sich um einen Ihrer Kunden oder
Mitarbeiter handelt.
Beurteilung
der Sach- und Rechtlage
Nicht
immer ist eine Haftungsfrage ohne weiteres Fachwissen
zu klären. Oft bedarf es Juristen, Sachverständiger
oder anderer Experten um zu einem Ergebnis zu kommen.
Ihr Versicherer prüft im Schadenfall für
Sie und auf dessen Kosten, ob die sich gegen Sie
richtenden Schadenersatzforderungen berechtigt sind
oder nicht. Wenn ja, wird der Versicherer stellvertretend
für Sie die Schadenersatzforderungen begleichen.
Abwehr
von unberechtigten Ansprüchen
Ist jedoch
keine Haftung gegeben, oder nicht in voller Höhe,
oder wird die Höhe der Schadenersatzforderungen
angezweifelt, so übernimmt der Versicherer
die Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Die
Kostenseite einer solchen Schadenabwehr ist nicht
unerheblich.
Ersparter
Zeitaufwand
Ein weiterer
Vorteil für Sie ist, dass Sie sich nicht selbst
mit dem Geschädigten auseinandersetzen müssen.
Dies übernimmt der Versicherer für Sie.
Sind Sie Ihrer Schadenmeldepflicht nachgekommen,
ist die Sache für Sie erledigt und Sie können
den Geschädigten und andere Forderungsparteien
wie Rechtsanwälte, Unfallkassen, Berufsgenossenschaften
und dergleichen an den Versicherer verweisen. Handelt
es sich bei dem Geschädigten um einen Ihrer
Kunden, der es nach Ihren Wünschen auch bleiben
sollte, ist eine service-orientierte und schnelle
Schadenabwicklung ein weiteres positives Aushängeschild
für Sie.
Steuervorteile
Die Kosten
einer Haftpflichtversicherung gehören zu den
allgemeinen Betriebskosten und Vorsorgeaufwendungen
und sind von der Steuer absetzbar.
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