Unfallversicherung
Die
Unfallversicherung deckt gegenüber der Berufsunfähigkeits-Versicherung
nur Unfälle, nicht aber Krankheit ab. Für
Personen, die zum Beispiel wegen erheblicher Vorerkrankungen
keine Berufsunfähigkeits-Versicherung ab-schließen
können, bietet der Unfallvertrag zumindest
eine Teilabsicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung
bietet nur Schutz während der Arbeitszeit,
im Freizeitbereich besteht kein Versicherungsschutz.
Allerdings sind die Geldleistungen der gesetzlichen
Unfallversicherung sehr begrenzt. Die private Unfallversicherung
ermöglicht es zumindestens bei Unfall finanzielle
Engpässe zu vermeiden. Dieser Versicherung-sschutz
ist preiswert zu erhalten.Die private Unfallversicherung
ist eine Versicherung die bei fest definierten Ereignissen,
dem Unfall, eine Leistung in Form einer Kapitalzahlung
oder falls vereinbart einer Unfallrente bietet.
Voraussetzung für eine Leistung ist in der
Regel eine sogenannter Invaliditätsgrad, d.h.
eine Einschränkung der körperlichen Fähigkeiten.
In Abhängigkeit von diesem Invaliditätsgrad
wird dann eine mögliche Leistung aus der versicherten
Summe errechnet.
Neben
diesen typischen Leistungen die durch eine Invalidität
entstehen gibt es noch weitere Einschlüsse
wie ein Unfallkrankenhaustagegeld, sogenannte Übergangsleistungen,
Todesfallleistungen oder Schmerzensgelder. Ob die
Mitversicherung dieser zusätzlichen Leistungen
notwendig ist, sollte im Einzelfall geprüft
werden.
|