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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt gegenüber der Berufsunfähigkeits-Versicherung nur Unfälle, nicht aber Krankheit ab. Für Personen, die zum Beispiel wegen erheblicher Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeits-Versicherung ab-schließen können, bietet der Unfallvertrag zumindest eine Teilabsicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur Schutz während der Arbeitszeit, im Freizeitbereich besteht kein Versicherungsschutz. Allerdings sind die Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr begrenzt. Die private Unfallversicherung ermöglicht es zumindestens bei Unfall finanzielle Engpässe zu vermeiden. Dieser Versicherung-sschutz ist preiswert zu erhalten.Die private Unfallversicherung ist eine Versicherung die bei fest definierten Ereignissen, dem Unfall, eine Leistung in Form einer Kapitalzahlung oder falls vereinbart einer Unfallrente bietet. Voraussetzung für eine Leistung ist in der Regel eine sogenannter Invaliditätsgrad, d.h. eine Einschränkung der körperlichen Fähigkeiten. In Abhängigkeit von diesem Invaliditätsgrad wird dann eine mögliche Leistung aus der versicherten Summe errechnet.

Neben diesen typischen Leistungen die durch eine Invalidität entstehen gibt es noch weitere Einschlüsse wie ein Unfallkrankenhaustagegeld, sogenannte Übergangsleistungen, Todesfallleistungen oder Schmerzensgelder. Ob die Mitversicherung dieser zusätzlichen Leistungen notwendig ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.


 

 

 

 



 

 



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