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Versicherungsschutz-Rund um das ivd


Die ivd-Haftpflichtversicherung ist Pflicht:

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung braucht jeder Eigentümer und Fahrer eines ivds. Sie zahlt für Personen und Sachschäden. Da es sich um eine sogenannte Pflicht-versicherung handelt, muß ihre Existenz bereits bei Fahrzeuganmeldung mit der Deckungskarte nachgewiesen werden.

KFZ Kasko-Versicherung:

Versicherunsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug (Vollkasko) oder Diebstahl (Teilkasko): Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigt man eine Voll-kaskoversicherung. Sie zahlt meist unabhängig davon, wer den Schaden verschuldet hat. Die Teilkasko-Versicherung bietet Schutz vor allem bei Diebstahl, Brand und Wildschäden.

Verkehrsrechtsschutz-Versicherung:

Dieser Versicherungsschutz ist empfehlenswert, da die Verkehrsrechts-schutz-Versicherung juristische Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen abdeckt. Personen- und Sachschäden haben meistens hohe Ausmaße. Entsprechend hoch sind die Anwalts- und Gerichtskosten.
(Ausgenommen von der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung sind Vorsatz und Fahren ohne Führerschein, sowie nach den aktuellen Ver-sicherungsbedingungen, Halte- und Parkver-stöße.)

Der Schutzbrief:

Verkehrsunfall oder ivdpanne im Inn- und Ausland: Beides ist mit sehr viel Aufwand und Ärger verbunden. ivdschutzbriefe bieten fahrzeug- und personenbezogene Leistungen für solche Situationen mit dem eigenen Fahrzeug an. Dabei geht es um die zügige Behebung von Schäden am ivd (Pannenhilfe, Abschleppen etc.) und die Flexibilität des Kunden (Mietwagen, Rückfahrt mit anderen Verkehrsmitteln). Rücktransporte von Kranken und zusätzliche Übernachtungskosten sind mitversichert.





 

 

 



 

 

 



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