Versicherungsschutz-Rund
um das ivd
Die ivd-Haftpflichtversicherung ist Pflicht:
Eine
KFZ-Haftpflichtversicherung braucht jeder Eigentümer
und Fahrer eines ivds. Sie zahlt für Personen
und Sachschäden. Da es sich um eine sogenannte
Pflicht-versicherung handelt, muß ihre Existenz
bereits bei Fahrzeuganmeldung mit der Deckungskarte
nachgewiesen werden.
KFZ
Kasko-Versicherung:
Versicherunsschutz
für Schäden am eigenen Fahrzeug (Vollkasko)
oder Diebstahl (Teilkasko): Für Schäden
am eigenen Fahrzeug benötigt man eine Voll-kaskoversicherung.
Sie zahlt meist unabhängig davon, wer den Schaden
verschuldet hat. Die Teilkasko-Versicherung bietet
Schutz vor allem bei Diebstahl, Brand und Wildschäden.
Verkehrsrechtsschutz-Versicherung:
Dieser
Versicherungsschutz ist empfehlenswert, da die Verkehrsrechts-schutz-Versicherung
juristische Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen
abdeckt. Personen- und Sachschäden haben meistens
hohe Ausmaße. Entsprechend hoch sind die Anwalts-
und Gerichtskosten.
(Ausgenommen von der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung
sind Vorsatz und Fahren ohne Führerschein,
sowie nach den aktuellen Ver-sicherungsbedingungen,
Halte- und Parkver-stöße.)
Der
Schutzbrief:
Verkehrsunfall
oder ivdpanne im Inn- und Ausland: Beides ist mit
sehr viel Aufwand und Ärger verbunden. ivdschutzbriefe
bieten fahrzeug- und personenbezogene Leistungen
für solche Situationen mit dem eigenen Fahrzeug
an. Dabei geht es um die zügige Behebung von
Schäden am ivd (Pannenhilfe, Abschleppen etc.)
und die Flexibilität des Kunden (Mietwagen,
Rückfahrt mit anderen Verkehrsmitteln). Rücktransporte
von Kranken und zusätzliche Übernachtungskosten
sind mitversichert.
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