Die
Rürup Rente
Steuervorteile
für Selbständige und Besserverdiener
Seit 2005 gibt es neben der Riester Rente eine weitere
Form der staatlich geförderten Altersvorsorge
- die Rürup Rente: Dieses Rentenmodell wird
durch Steuervorteile seitens des Staates subventioniert.
Die Beiträge einer Rürup Rentenversicherung
sind als Sonderausgaben abziehbar. Im Jahr 2005
können 60 % der Jahresbeiträge, maximal
12.000 Euro, als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt
werden. Dieser Satz wird jährlich um 2 % erhöht,
so dass im Jahr 2025 bereits 100 % der Beiträge,
steuerlich abgesetzt werden können. Für
Ehepaare gilt die doppelte Summe als absetzbar.
Im Jahr 2016 beträgt der Satz 82% von maximal
22.766€ für ledige bzw. 45.532€ für
verheiratete.
In der Auszahlungsphase wird die Rente nach dem
Alterseinkünftegesetz versteuert, der Steuersatz
beträgt im Jahr 2005 50 % und steigt ebenfalls
jährlich um 2% an, d. h. im Jahre 2040 wird
der Steuersatz bei 100 % liegen. Der bei Renteneintritt
geltende Steuersatz gilt für die gesamte Rentenzeit.
Die Rürup Rente kann frühestens ab dem
60. Lebensjahr bzw. ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr
nur als monatliche Rentenzahlung ausgeschüttet
werden. Bei der Rürup Rente besteht im Unterschied
zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente
kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag muss
verrentet werden. Die Rente wird lebenslang an die
versicherte Person ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung
durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung
ist nicht möglich.
Jedoch kann auf Wunsch des Versicherten zusätzlich
einen Hinterbliebenen-versorgung für den Ehepartner
sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen
Aufpreis mit eingeschlossen werden. Die Rürup-Rente
gilt zusätzlich als "Hartz IV-sicher",
d. h. im Falle der Arbeitslosigkeit kann sie nicht
vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit
gepfändet werden, bei Selbständigen ist
diese Rente auch bei Insolvenz geschützt.
|