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Die Elektronik-Versicherung

Technische Geräte oder Anlagen in Verbindung mit komplizierter Elektrik bieten eine Grundbasis für viele versteckte oder offene Gefahren. Gefahren oder Sachschäden können hier schnell passieren zum Beispiel durch menschliches Versagen, durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überschwemmungen, Überspannungen, sowie Montage- oder Materialfehler. Die Kosten solcher Schäden sind hoch.

Ein Beispiel kann sein, starker Regen tritt in die Geschäftsräume ein und legt die elektrischen Geräte aufgrund eines Kurzschlusses außer Gefecht, meist sprechen wir hier von einem Totalschaden, der gerade bezüglich der Datenerfassung oder Datenpflege unbezahlbar ist. Verlorene Kundendaten, sowie Forderungen von Kunden sind gelöscht. Genau in diesem Fall greift eine Elektronikversicherung, die sich genau mit diesen Risiken befasst.

Der Versicherungsschutz besteht für alle elektronischen Anlagen und Geräte, die sich mit der Kommunikations-, Informations- oder Medizintechnik oder sonstiger elektrotechnischer Gerätschaften befassen. Im Schadensfall besteht durch die Versicherungsgesellschaft Deckung für die Kosten für eine Wiederbeschaffung oder einer Wiederinstandsetzung. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist durch die Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Zeitwertes zu zahlen. Sollten Sie den Vertrag mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, so wird diese bei der Entschädigung abgezogen.

Als Zusatzoption bietet sich an, auch Sachschäden aufgrund von Diebstahl, Raum, Plünderung oder Vandalismus abzusichern. Eine weitere wichtige Zusatzoption kann eine Softwareversicherung sein, die im Schadensfall die Kosten für die Wiederbeschaffung verloren gegangener Daten übernimmt, sehr ratsam, sollten Sie eine Bestands- oder Kundendatei führen oder sich selbst mit der Rechnungserstellung beschäftigen.

Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine der wichtigsten, gewerblichen Absicherungen, die Ihr Unternehmen unbedingt genießen sollten.. Im Falle eines Schaden sind Sie alleiniger Kostenträger und haften mit Ihrem ganzen Vermögen. Sichern Sie sich gerade in diesem Bereich ausreichend ab und überlassen Sie nichts dem Zufall, denn ein Blitz kommt unerwartet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 






 

 



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