Vermögenswirksame
Leistung VWL
Die vermögenswirksame Leistung (VL oder VWL)
ist eine tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag
vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber in
Deutschland. Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber
auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen.
Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer
selbst etwas hinzuzahlen.
Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz
wird die VWL mit einer Arbeitnehmersparzulage vom
Staat gefördert. Die förderfähigen,
langfristigen Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben.
Steuerrechtliche Einordnung
Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich
Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Sie gehören
zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt
(Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung
und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruch
auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht
übertragbar.
Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen
Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der
einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge
und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit
nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber
den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen.
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